Die Rechtsanwälte Rasch mahnen derzeit für die Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung des Albums „Making Mirrors“ des Künstlers Gotye ab. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, das Album im Rahmen von Tauschbörsen zum Download im Internet angeboten zu haben. Wie üblich enthält das Schreiben neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.200,00 € zu bezahlen.
Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Gefährlich ist es
jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit
erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie
gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer
Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen – die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung
bindet Sie für 30 Jahre.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne weiter. Ich bin auf den Umgang mit Abmahnungen spezialisiert und verfüge hierbei über jahrelange
Erfahrung.