Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner – „Nickelback – Here and Now“ für Warner Music

In meiner anwaltlichen Praxis liegt mir eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg vor, diesmal für die Warner Music Group Germany Holding GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist das unerlaubte Anbieten des Albums „Here and Now“ der Gruppe Nickelback im Rahmen einer Filesharing-Platform.

 

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 EUR.

 

Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Gefährlich ist es jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen – die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre!

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne weiter. Ich bin auf den Umgang mit Abmahnungen spezialisiert und verfüge hierbei über jahrelange Erfahrung.