Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH – „The Grey – Unter Wölfen“ Original Soundtrack

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt für die DigiRights Administration GmbH den Soundtrack zum Film „The Grey – Unter Wölfen“ ab. In dem mir vorliegenden Abmahnschreiben fordert die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.250,00 EUR.

 

Die Abmahnung ist aus rechtlicher Sicht beachtlich, denn es wird nicht das unmittelbare Anbieten des Soundtracks im Rahmen einer Tauschbörse zum Vorwurf gemacht, sondern das mittelbare Anbieten des Soundtracks durch den Down- bzw. Upload des Films „The Grey - Unter Wölfen“, welcher den Soundtrack zwangsläufig beinhaltet.

 

Zwar ist eine Abmahnung verschiedener Rechteinhaber für ein und dasselbe Werk möglich, denn Filme oder Musik bestehen in der Regel aus verschiedenen Werkteilen. So ist der Drehbuchautor verantwortlich für die Handlung des Films, während der Regisseur diese in Bilder umsetzt. Der Songwriter verleiht einem Lied die musikalische Form, während der Texter den Songtext erstellt. Jeder Urheber hält eigene Rechte an den von ihm erschaffenen Werkteilen.

 

Im vorliegenden Fall stellt sich meines Erachtens die Frage, ob für den Soundtrack, der im Rahmen eines Kinofilms bzw. Filmdatei abgespielt wird, der gleiche Schadensersatz gefordert werden kann, wie wenn dieser als echtes Album zum Download zur Verfügung steht. Ein Film spielt einen Soundtrack typischerweise nur in Auszügen ab, die Titel werden zum Teil stark verkürzt wiedergegeben. Hinzu kommt, dass die in einer Filmdatei enthaltenen Titel – jedenfalls ohne vorherige Bearbeitung - nicht als Musikdatei wiedergegeben werden können und für den interessierten Hörer insoweit unbrauchbar sind.

 

Was ist Ihnen als Betroffener nun zu raten?

 

Zahlen Sie nicht vorschnell an die Gegenseite, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Holen Sie sich stattdessen Hilfe bei einem spezialisierten Rechtsanwalt, der zunächst prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können. In der Regel wird dieser auch eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie abgeben.

 

Bleiben Sie auf keinen Fall untätig in der Hoffnung, dass schon Gras über die Sache wachsen werde. In diesem Fall droht Ihnen eine nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne weiter. Ich bin auf den Umgang mit Abmahnungen spezialisiert und verfüge hierbei über jahrelange Erfahrung. Gerne informiere ich Sie in einem telefonischen Erstgespräch über die Kosten einer anwaltlichen Beratung und Vertretung. Dieses Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und selbstverständlich kostenlos. Mandanten berate und vertrete ich bundesweit.